Governance

Wir sind bestrebt, im gesamten Konzern eine Kultur des ethischen Verhaltens und der Regeltreue zu pflegen. Glencore wird keinem Dritten wissentlich Beihilfe zu einem Gesetzesbruch leisten oder sich an kriminellen, betrügerischen oder korrupten Praktiken beteiligen.

Konzernweit haben wir ein Compliance-Programm implementiert, das eine Reihe von Richtlinien, Weisungen, Schulungs- und Sensibilisierungsmassnahmen sowie Kontroll- und Untersuchungsmechanismen umfasst. All unsere Teilzeit- und Vollzeit Mitarbeitenden, leitenden Angestellten und Verwaltungsratsmitglieder sowie (sofern vertraglich vereinbart) unsere Auftragnehmenden sind verpflichtet sowohl die massgeblichen Compliance-Richtlinien und –Weisungen zu befolgen als auch die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Im Falle von Joint Ventures, die nicht von uns kontrolliert werden, sind wir bestrebt unsere Partner zu überzeugen, ihre Richtlinien und Verfahren den unsrigen anzupassen.

Melden von Fehlverhalten

Alle Mitarbeitenden von Glencore sind verpflichtet, ihren Vorgesetzten oder einer Führungskraft vor Ort umgehend Vorkommnisse zu melden, die gegen den Glencore-Verhaltenskodex, seine zugrunde liegenden Richtlinien oder gesetzliche Vorschriften zu verstossen scheinen. Zudem stehen Führungskräfte in den Bereichen Human Resources, Recht, Finanzen, Corporate Affairs, Nachhaltigkeit, die Geschäftsleitung sowie die lokalen Compliance-Koordinatoren als Ansprechpartner für derartige Meldungen zur Verfügung.

Wenn ein Anliegen auf lokaler Ebene nicht geklärt werden kann oder Mitarbeitende, Auftragnehmer, Lieferanten oder andere Stakeholder Bedenken haben, die lokalen Ansprechpartner zu kontaktieren, können Anliegen jederzeit über das globale Raising- Concerns-Programm von Glencore gemeldet werden.

Das Vorgehen ist einfach: Um ein Anliegen über die geschützte Internet-Plattform von Glencore zu melden, muss lediglich die Website https://glencore.raisingconcerns.org besucht und auf die Schaltfläche „Bedenken melden“ geklickt werden. In den meisten Ländern stehen zudem Telefonnummern zur Verfügung. Diese sind auf der oben genannten Internetseite aufgeführt. 

Bei der Nutzung dieser Internet-Plattform werden keine IP-Daten, Zeitstempel oder Metadaten erfasst und die Meldungen werden verschlüsselt übermittelt und gespeichert. Auf diese Weise wird die Anonymität aller Personen, die ein Anliegen melden, gewährleistet, ausser in Fällen in denen ein Vorbringer eines Anliegens von sich aus auf Anonymität verzichtet oder nach dem lokalen Recht zur Namensnennung verpflichtet ist. Wenn ein Anliegen in gutem Glauben gemeldet wird und der Meldende freiwillig seinen Namen nennt und somit auf Anonymität verzichtet, wird seine Identität vertraulich behandelt und geschützt. Glencore wird die Identität des Meldenden nur gegenüber jenen Mitarbeitenden preisgeben, die sie zur Untersuchung und Klärung des Anliegens kennen müssen. 

Glencore toleriert keine Vergeltungsmassnahmen gegenüber Personen, die ihr Anliegen im guten Glauben gemeldet haben. Eine bewusst missbräuchliche Nutzung des Meldeverfahrens ist allerdings ebenfalls nicht akzeptabel.